Hilft der Kontrastmodus des Eye-Able Assist die WCAG-Konformität zu gewährleisten?
Empfehlung zur Gestaltung von Kontrasten auf deiner Website
Grundsätzlich empfehlen wir, das Grunddesign der Website so weit wie möglich an die WCAG anzupassen. Dies bedeutet insbesondere die Einhaltung von Mindestkontrasten.
WCAG und BITV erlauben auch eine alternative Ansicht der Website, bei der ein höherer Kontrast dargestellt wird. So können die Anforderungen Kontrast Minimum (AA) und Kontrast Erweitert (AAA) erfüllt werden, ohne das Grunddesign zu verändern.
Die Anforderungen hierfür sind:
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Der Schalter zum Kontrastmodus selbst hat einen guten Kontrast – idealerweise mindestens 7:1.
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Die Kontrastansicht muss die gleichen Informationen wie die Grundansicht enthalten.
Weitere Informationen zu diesem Thema findest du direkt in den Empfehlungen der WCAG.
Unsere Empfehlung zur Umsetzung
Der Kontrastmodus wird bei der Lizenzübergabe an deine Website manuell geprüft und bei Bedarf angepasst, damit alle Elemente weiterhin gut sichtbar sind.
Wir empfehlen, unsere Kontrastfunktion über einen zusätzlichen Button zugänglich zu machen, der von allen Seiten aus erreichbar ist. Eine gute Position ist zum Beispiel in der Navigation oder in einem Schnellmenü.
Weitere Informationen zur Verknüpfung der Assist-Funktionen mit eigenen Bedienelementen findest du in folgenden Artikeln:
Kann ich Eye-Able-Assist-Funktionen über eigene Buttons einbinden?
Support
Solltest du Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktiere gerne unseren Support. In folgendem Artikel erfährst du, wie du ein Support-Ticket erstellst: