Welche gesetzlichen Pflichten hast du als Website-Betreibende Person in Bezug auf Barrierefreiheit?
Übersicht
Als Website-Betreibende Person musst du sicherstellen, dass deine Website für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist, indem du anerkannte Standards (z. B. WCAG 2.1 AA) und geltende Gesetze einhältst.
Wichtige Pflichten zur Barrierefreiheit
Zu den zentralen Pflichten gehören unter anderem:
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Wahrnehmbare Inhalte bereitstellen (z. B. Textalternativen)
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Bedienbare Navigation ermöglichen (z. B. Tastaturzugang)
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Verständliche Benutzeroberflächen umsetzen
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Robusten Code bereitstellen
Barrierefreiheitserklärung und Kontaktmöglichkeit
Zusätzlich musst du:
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eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
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eine Feedback- / Kontaktmöglichkeit anbieten
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bestehende Barrieren innerhalb einer angemessenen Zeit beheben
Relevante Gesetze in der EU und Deutschland
In der EU gelten unter anderem:
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die Web Accessibility Directive (öffentlicher Sektor)
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der European Accessibility Act (ab 28. Juni 2025 für viele private Services)
In Deutschland wird dies über harmonisierte Gesetze umgesetzt.
Mögliche Folgen bei Nicht-Einhaltung
Eine Nicht-Einhaltung kann zu Beschwerden, Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden und möglichen Bußgeldern führen.
Wichtiger Hinweis
Bitte prüfe immer die jeweils aktuellsten Versionen der anwendbaren Gesetze und Vorschriften.