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Was bedeuten WCAG, EN 301 549, EAA, BFSG und BITV?

WCAG – Web Content Accessibility Guidelines

Die WCAG sind internationale Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Websites, Apps und digitalen Inhalten.
Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und bilden die Grundlage vieler gesetzlicher Vorgaben.

Die aktuelle Version ist WCAG 2.2. Sie gliedert sich in drei Stufen:

  • A

  • AA (wird meist als Standard verwendet)

  • AAA


Weitere Artikel zu diesem Thema:


EN 301 549 – Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit

Die EN 301 549 ist eine technische Norm, die detaillierte Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) beschreibt – z. B. für:

  • Websites

  • Software

  • Mobile Apps

  • Dokumente

  • Hardware

  • Digitale Services

Sie basiert auf den WCAG und erweitert sie um Anforderungen für weitere Technologien.
Die Norm ist zentral für öffentliche Ausschreibungen in der EU und wird auch im Zusammenhang mit dem EAA und BFSG herangezogen.


EAA – European Accessibility Act

Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen europaweit vorschreibt – z. B. für:

  • Webseiten

  • E-Books

  • Geldautomaten

  • Online-Shops

Ziel: Ein einheitlicher digitaler Binnenmarkt mit barrierefreien Angeboten.


BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das BFSG ist das deutsche Umsetzungsgesetz des EAA.
Es verpflichtet private Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, bestimmte digitale Angebote barrierefrei zu gestalten – insbesondere:

  • Websites

  • Apps

  • E-Commerce-Dienste


BITV – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die BITV gilt für öffentliche Stellen in Deutschland.
Sie schreibt vor, dass Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei sein müssen – basierend auf den Vorgaben der WCAG 2.1 (Stufe AA).

Zusätzlich sind auch eine:

  • Barrierefreiheitserklärung

  • Feedback-Möglichkeiten

verpflichtend.


Fazit

  • WCAG liefern die technischen Standards.

  • EAA regelt die Anforderungen auf EU-Ebene.

  • In Deutschland setzen das BFSG (für private Unternehmen) und die BITV (für öffentliche Stellen) diese Anforderungen um.

Alle verfolgen dasselbe Ziel:

Digitale Barrierefreiheit für alle.