Ist eine Website auch gesetzeskonform, wenn sie nach WCAG 2.2 statt nach WCAG 2.1 gestaltet ist?
WCAG 2.2 und gesetzliche Konformität
Ja, eine Website, die den Richtlinien der WCAG 2.2 entspricht, ist in Bezug auf die Barrierefreiheit gesetzeskonform.
Die meisten Änderungen durch die WCAG 2.2 ergänzen die WCAG 2.1 und sind vollständig abwärtskompatibel.
Warum ist es sinnvoll, WCAG 2.2 bereits jetzt umzusetzen?
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Die neuen Anforderungen der WCAG 2.2 werden in Kürze in nationale Gesetze wie die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) übernommen.
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Eine frühzeitige Umsetzung stellt sicher, dass die Website dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit entspricht.
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Sie vermeiden so spätere Anpassungen und zeigen Verantwortung gegenüber allen Nutzergruppen.
Fazit:
Websites, die WCAG 2.2 bereits heute umsetzen, sind technisch und rechtlich auf dem neuesten Stand und erfüllen die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit zuverlässig.