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Können mit .htaccess geschützte Seiten ebenfalls mit dem Eye-Able® Report überprüft werden?

Ja, auch mit .htaccess geschützte Seiten können mit dem Eye-Able® Report geprüft werden.

Es stehen zwei Optionen für die Einrichtung zur Verfügung:


1. Übermittlung der .htaccess-Zugangsdaten

Die Zugangsdaten werden bei der Erstellung der Lizenz zur entsprechenden Domain hinterlegt.
Der Crawler kann sich dadurch beim Aufrufen der Seite automatisch authentifizieren und den Report durchführen.


2. Freischaltung der Crawler-IP-Adressen

Alternativ können die IP-Adressen des Eye-Able® Crawlers in Ihrer Server-Konfiguration freigeschaltet werden.
Die IP-Adressen, welche dafür zugelassen werden müssen, finden Sie in folgendem Artikel:


Nach Einrichtung einer der beiden Optionen wird die Lizenz vom technischen Support erstellt und der Report gestartet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Eye-Able® Support.