Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

EU AI Act und die Eye-Able Softwares

Muss ich als Nutzende oder Nutzender der Eye-Able Softwares etwas beachten, wenn ich die KI-Verordnung einhalten will?

Seit dem 2. August 2026 gilt der Großteil der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (das EU-KI-Gesetz).. Viele Kundinnen und Kunden fragen sich, ob aus der Nutzung der Eye-Able Softwares Pflichten nach dieser Verordnung entstehen. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick und verweist auf die vertiefenden Artikel zu den einzelnen Themen.


Kurz zusammengefasst

Nach aktuellem Rechtsstand gilt für die Eye-Able Softwares (Assist, Audit, Translate, Einfache Sprache und Ally):

  • Die Software nutzt keine verbotenen KI-Praktiken nach Art. 5 KI-VO.
  • Die Software ist kein Hochrisiko-KI-System nach Art. 6 in Verbindung mit Anhang III KI-VO.
  • Aus der reinen Nutzung entsteht für dich als Betreiber keine eigenständige, sichtbare Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO.
  • Die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte ist Sache von Eye-Able als Anbieterin, nicht deine.

          Kennzeichnend für alle KI-gestützten Funktionen ist, dass sie bereits vorhandene, von dir verantwortete Inhalte assistierend aufbereiten – etwa übersetzen, vereinfachen oder vorlesen. Die redaktionelle Verantwortung für den Ausgangsinhalt bleibt bei dir.


          Worum geht es beim EU AI Act?

          Der EU AI Act ist eine europäische Verordnung, die den Einsatz von künstlicher Intelligenz regelt. Für die Kundschaft der Eye-Able Softwares ist vor allem die Transparenz- und Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO relevant, die seit dem 2. August 2026 anwendbar ist.

          Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern (die ein KI-System entwickeln und bereitstellen – hier Eye-Able) und Betreibern (die ein KI-System einsetzen – hier du als Kundin oder Kunde). Anbieter und Betreiber haben unterschiedliche Pflichten.


          Die Themen im Detail

          Die folgenden Artikel gehen auf die einzelnen Aspekte genauer ein:


          Weitere Fragen?

          Diese Übersicht gibt die Einschätzung von Eye-Able nach aktuellem Rechtsstand (August 2026) wieder und ersetzt keine eigenständige rechtliche Prüfung im Einzelfall.

          Bei weiteren Fragen hilft dir unser Team gern weiter! In folgendem Artikel erfährst du, wie du mit uns in Kontakt treten kannst: