Ist eine Website auch gesetzeskonform, wenn sie nach WCAG 2.2 statt nach WCAG 2.1 gestaltet ist?
Ja, eine Website, die den Richtlinien der WCAG 2.2 entspricht, ist in Bezug auf die Barrierefreiheit gesetzeskonform. Die meisten Änderungen durch die WCAG 2.2 ergänzen die WCAG 2.1 und sind abwärtskompatibel.
Änderungen durch die WCAG 2.2 werden in Kürze ebenfalls in nationale Gesetzte wie die BITV übernommen. Es macht deshalb Sinn diese schon im Vorfeld umzusetzen. Sie entsprechen damit dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit.