Auf welche Rechtsvorschriften bezieht sich der Grund "Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften." in einer Barrierefreiheitserklärung?
Der Grund "Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften" in einer Barrierefreiheitserklärung bezieht sich auf die entsprechenden Landesgesetze zur barrierefreien Informationstechnik. Dies bedeutet, dass die spezifischen Inhalte oder Teile der Website nicht den gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit unterliegen, die für öffentliche oder bestimmte private Einrichtungen gelten.