Was bedeutet "Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften"?
In diesem Artikel erfährst du, was der Grund „Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften” in einer Barrierefreiheitserklärung bedeutet.
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs gesetzlicher Vorschriften
Zur Kategorie „Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften” gehören Inhalte, die von den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit ausgenommen sind. Dazu zählen beispielsweise:
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Archivierte Inhalte,
die nicht mehr für aktive Verwaltungsvorgänge genutzt werden
und vor einem bestimmten Stichtag veröffentlicht wurden. -
Bürosoftware-Formate,
die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht oder aufgezeichnet wurden. -
Live übertragene, zeitbasierte Medien,
die nicht zur späteren Nutzung aufgezeichnet werden sollen.
Wichtig
Hinweis: Ob bestimmte Inhalte unter diese Ausnahmeregelung fallen, hängt von den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und den individuellen Umständen ab. Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.