Was bedeutet "Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften"?
Zu der Kategorie "Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften" gehören Inhalte, die von den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit ausgenommen sind, wie z.B.:
- Archivierte Inhalte, die nicht für aktive Verwaltungsvorgänge genutzt werden und vor einem bestimmten Stichtag veröffentlicht wurden.
- Bürosoftware-Formate, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht oder aufgezeichnet wurden.
- Live übertragene zeitbasierte Medien, die nicht aufgezeichnet zur Wiederverwendung vorgesehen sind.