Was bedeutet "Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften"?
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs gesetzlicher Vorschriften
Zur Kategorie „Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften” gehören Inhalte, die von den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit ausgenommen sind. Dazu zählen beispielsweise:
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Archivierte Inhalte,
die nicht mehr für aktive Verwaltungsvorgänge genutzt werden
und vor einem bestimmten Stichtag veröffentlicht wurden. -
Bürosoftware-Formate,
die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht oder aufgezeichnet wurden. -
Live übertragene, zeitbasierte Medien,
die nicht zur späteren Nutzung aufgezeichnet werden sollen.