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Stellungnahme zu Overlays und die Einordnung von Eye-Able®

Einleitung und Überblick

Als Reaktion auf die Einschätzung des DBSV (https://www.dbsv.org/accessibilityoverlays.html) und anderer Stellen soll dieses Statement Eye-Able dazu einordnen. Insbesondere soll gezeigt werden, dass Eye-Able kein “klassisches” Overlay ist, sondern einen nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz für mehr Barrierefreiheit im Internet verfolgt.

Eye-Able umfasst eine breite Palette von Produkten und Softwaremodulen, die dabei helfen, die Zugänglichkeit von Webseiten auf verschiedene Arten zu analysieren und zu verbessern. Das Wichtigste an unserem Ansatz in Bezug auf Overlays ist, dass Eye-Able viel mehr ist als nur die assistive Technologie (Assist).

Eye-Able vertreibt primär andere Module, z.B. eine automatisierte Prüfsoftware namens Eye-Able Audit und Report. Keine der Eye-Able-Lösungen verspricht oder ermöglicht eine automatische Umsetzung der technischen Standards (EN 301549 bzw. WCAG 2.2).

Insofern stimmen wir der Stellungnahme des DBSV voll zu: Digitale Barrierefreiheit kann nicht installiert werden. Barrierefreiheit ist ein Prozess, aber es gibt Werkzeuge, die diesen Prozess unterstützen können. Letztendlich sollte Barrierefreiheit aber immer von und für Menschen verbessert werden. Ein wichtiger Bestandteil von Eye-Able ist daher unser Prüfteam, das zu einem hohen Anteil (60%) aus Menschen mit Behinderung besteht.


Derzeit besteht Eye-Able aus folgenden Modulen:

  • Audit and Report: Eine automatische WCAG-Prüfsoftware, die Fehler im Code von Webseiten erkennt und dem Benutzer Hinweise zur Verbesserung gibt. In regelmäßigen Abständen wird die gesamte Domain mit allen Unterseiten gescannt.

  • Assist: Eine visuelle Assistenzsoftware für Webseiten und als Erweiterung für den Browser.

  • Translate: Eine Übersetzungsfunktion für die Webseite in beliebige Sprachen, wie Englisch, Französisch, …

  • Einfache Sprache: Eine Übersetzungsfunktion für Texte in einfache Sprache. Das Modul erleichtert die Erstellung von Inhalten in einfacher Sprache. Die Übersetzungen können manuell korrigiert werden.

  • Service: Einsatz unseres Teams von Experten und IAAP-zertifizierten Testern, von denen selbst viele mit einer Behinderung leben. Das Angebot umfasst manuelles Testen von Webseiten gegen die WCAG, Workshops, Erstellung von Zugänglichkeitserklärungen und Beratung.


Screenshot 2025-07-02 115339

Beispielansicht der Eye-Able Audit Toolbar mit 95 gefundenen Fehlern bezüglich der WCAG 2.2.


Screenshot 2025-07-02 115445

Beispiel für die Vereinfachung eines Textes mit Eye-Able


Die visuelle Assistenzsoftware Eye-Able Assist

Die Assistenztechnologie Eye-Able Assist ist aus einem Forschungsprojekt in enger Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungswerk Würzburg und der Blindeninstitutsstiftung entstanden. Ziel ist es, Menschen ohne eigene Assistenzsoftware leicht zugängliche Hilfsfunktionen im Internet zur Verfügung zu stellen.

Die Funktionen umfassen die wichtigsten Anpassungen, die aus zahlreichen Interviews hervorgegangen sind, wie z.B.:

  • Vergrößerung der Schrift und Bedienelemente

  • Verschiedene Kontrastmodi

  • Blaufilter

  • Vorlesefunktion

  • Farbschwächungsfilter

  • Funktionen zur Reduzierung von Seiteninhalten (z.B. Bilder oder Animationen)

Ein Auslöser für die Entwicklung von Eye-Able Assist war, dass sich gezeigt hat, dass die vorhandenen Funktionen im Betriebssystem oder Browser für viele noch nicht ausreichend oder unverständlich sind.

Assist, das als Webseiten-Plugin oder direkt im Browser als Erweiterung installiert werden kann, soll hier einen einfachen Zugang ermöglichen. Die Software richtet sich nicht an blinde Menschen oder Nutzer von Screenreadern, sondern an Nutzer ohne eigene Assistenzsoftware. Eine negative Beeinflussung von Screenreadern durch Assist wird durch Tests ausgeschlossen.


Auch die Webseite des DBSV bietet den Nutzer*innen beispielsweise eine alternative Ansicht mit verschiedenen Kontrastfarben sowie eine Vorlesefunktion an (https://www.dbsv.org/ansicht.html). Eye-Able Assist hat das Ziel, den gleichen Mehrwert mit weiteren Funktionen auf einfache Weise auf beliebigen Webseiten zu ermöglichen.

Ein wichtiges Prinzip ist auch, dass jede Installation von Assist manuell an die Seite angepasst und optimiert wird. Dadurch werden Probleme behoben, die oft mit der Kontrastfunktion des Betriebssystems oder mit Browserfunktionen zusammenhängen.


Kontrastvergleich:

Kontrastansicht der DBSV Startseite mit dem Windows-Kontrastmodus:

Screenshot 2025-07-02 115618

Kontrastansicht der DBSV Startseite mit Eye-Able Assist:

Screenshot 2025-07-02 115826


Der Hauptnutzen liegt in der Erweiterung einer bereits barrierefreien Webseite um gewisse WCAG AAA Anforderungen und darüber hinaus.


Wir stimmen auch mit dem Fazit der Einschätzung des BFIT Bund überein:

„Overlay-Tools können eine schon vorhandene Barrierefreiheit verbessern, indem z. B. zusätzliche Kriterien der Konformitätsstufe AAA der WCAG erfüllt werden.“
(Stand 22.05.2024 https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/einschaetzungoverlaytools.html)


Unsere Umsetzung wichtiger DBSV-Kriterien bei Eye-Able Assist:

  • Jedes größere Update wird extern durch Herrn Detlef Girke von BITV Consult auf BITV Konformität getestet. Der letzte Prüfbericht ist hier verfügbar:
    https://webinclusioneyeable.sharepoint.com/:b:/s/WebInclusionGmbH/EedLJdYixrhOqBZNEexEUvkB21ztAjNLAIbgm20AGiDbww?e=UghegS

  • Die Software wird täglich von Menschen mit Behinderung eingesetzt und getestet, um einen Einfluss auf andere Assistenz-Technologien wie Screenreader auszuschließen. Regelmäßig getestet wird unter anderem mit JAWS, NVDA, VoiceOver, Dragon, SuperNova, ZoomText und den Windows-Funktionen wie dem in Windows integrierten Screenreader Narrator.
    Assist ist bereits auf mehreren tausend Webseiten aktiv und uns erreicht kein negatives Feedback, inklusive der Webseiten des Blindeninstituts (https://www.blindeninstitut.de/de/startseite/) und des BFW Würzburg (https://www.bfw-wuerzburg.de/).
    Eye-Able selbst beschäftigt mehrere Mitarbeiter mit Sehbehinderung, die durch die Software aktive und selbständige Mitarbeiter wurden.

  • Bestehende Tastenkombinationen oder Tastaturkommandos auf Webseiten werden automatisch erkannt und nicht überschrieben. Allgemein ist kein Konflikt mit bestehenden Tastaturkombinationen anderer Assistenzsoftware bekannt.

  • Eye-Able Assist wurde mit Menschen mit Behinderung entwickelt. Dies spiegelt sich im Hochkontrast-Farbdesign, der Tastatur- und Screenreader-Bedienbarkeit und dem allgemeinen Aufbau wider. Alle Funktionen sind gut wahrnehmbar und bedienbar.

  • Eye-Able Assist versucht nicht, Fehler im Seitencode automatisch zu korrigieren, wie z.B. fehlende Beschriftungen von Bildern/Bedienelementen oder der Struktur. Der Weg zur Korrektur dieser Fehler führt über eine halbautomatische Erkennung mit Audit und Report in Kombination mit manuellem Test und unterstützter manueller Korrektur.

  • Assist sammelt keinerlei Nutzerdaten und kann vollständig lokal auf den Servern der Webseiten integriert werden. Es werden keine Verbindungen zu externen Servern aufgebaut.
    Bei einer Integration über die Server von Eye-Able selbst bleiben alle Datenströme innerhalb der EU.
    Alle Integrationsmöglichkeiten wurden auf DSGVO-Konformität geprüft.


Fazit

Eye-Able ist weit mehr als die visuelle Assistenzsoftware Assist und umfasst:

  • automatische Prüfsoftware (Audit & Report),

  • Übersetzungsfunktionen,

  • Unterstützung bei der Erstellung von Texten in einfacher Sprache

  • und manuelle Tests mit Beratung.

Eye-Able Assist soll als Erweiterung einer Webseite einen Mehrwert für Menschen ohne eigene Assistenzsoftware bieten, hat aber nicht das Ziel, diese EN 301 549 oder WCAG konform zu machen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass Barrierefreiheit nicht automatisch installiert werden kann und beraten unsere Kunden entsprechend. Software wie die Eye-Able-Module sind eine große Hilfe, um Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit zu verbessern – insbesondere für Webseitenbetreiber, die selbst keine Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit sind.

 

Diese Stellungnahme als PDF Datei finden Sie hier.