Hilft der Kontrastmodus des Eye-Able® Assist für eine WCAG-Konformität?
Empfehlung zur Gestaltung von Kontrasten auf Ihrer Website
Grundsätzlich empfehlen wir, das Grunddesign der Website so weit wie möglich an die WCAG anzupassen. Dies bedeutet insbesondere die Einhaltung von Mindestkontrasten.
WCAG und BITV erlauben jedoch auch eine alternative Ansicht der Website mit höherem Kontrast. So können die Anforderungen Kontrast Minimum (AA) und Kontrast Erweitert (AAA) erfüllt werden, ohne das Grunddesign zu verändern.
Die Anforderungen hierfür sind:
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Der Schalter zum Kontrastmodus selbst hat einen guten Kontrast – idealerweise mindestens 7:1.
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Die Kontrastansicht muss die gleichen Informationen wie die Grundansicht enthalten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie direkt in den Empfehlungen der WCAG.
Unsere Empfehlung zur Umsetzung
Wir empfehlen, unsere Kontrastfunktion über einen zusätzlichen Schalter zugänglich zu machen, der von allen Seiten aus erreichbar ist. Eine gute Position ist zum Beispiel in der Navigation oder in einem Schnellmenü.
Der Kontrastmodus wird bei Lizenzübergabe an Ihre Website manuell angepasst, damit alle Elemente weiterhin gut sichtbar sind.
Weitere Informationen zur Verknüpfung der Assist-Funktionen mit eigenen Bedienelementen finden Sie in unserem Artikel zur Eye-Able API.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unseren Support!