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Hilft der Kontrastmodus des Eye-Able® Assist für eine WCAG-Konformität?

Grundsätzlich empfehlen wir, das Grunddesign der Website so weit wie möglich an die WCAG anzupassen. Dies bedeutet immer die Einhaltung von Mindestkontrasten.

WCAG und BITV erlauben jedoch auch, eine alternative Ansicht der Website mit höherem Kontrast zur Verfügung zu stellen. Damit können die Anforderungen Kontrast Minimum (AA) und auch Kontrast Erweitert (AAA) erfüllt werden, ohne das Grunddesign zu verändern. Die Anforderungen hierfür sind, dass:

  1. Der Schalter zum Kontrast Modus selbst einen guten Kontrast hat. Idealerweise mindestens 7:1.
  2. Die Kontrastansicht muss die gleichen Informationen enthalten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch direkt in den Empfehlungen der WCAG.

Wir empfehlen daher unsere Kontrastfunktion über einen zusätzlichen Schalter zugänglich zu machen, der von allen Seiten erreichbar ist. Eine gute Position ist beispielsweise in der Navigation oder einem Schellmenü. Der Kontrastmodus wird von uns bei Übergabe der Lizenz an Ihre Website manuell angepasst, damit alle Elemente weiterhin gut sichtbar sind. Weitere Informationen zur Verknüpfung der Assist-Funktionen mit eigenen Bedienelementen finden Sie in unserem Artikel zur Eye-Able API. Kontaktieren Sie auch unseren Support bei Fragen!