Bis wann müssen Websites barrierefrei sein?
Jetzt handeln: Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht
Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) in der gesamten EU. Viele Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten, Apps und digitalen Inhalte barrierefrei anzubieten. Damit endet die Vorbereitungsphase – Barrierefreiheit ist ab sofort keine Empfehlung mehr, sondern eine Anforderung.
Gesetzliche Grundlagen im Überblick
Deutschland – Bundesebene
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Die EU-Richtlinie wurde bereits früher umgesetzt:
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Juli 2018 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
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Mai 2019 in der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
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Öffentliche Stellen des Bundes müssen seitdem:
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Websites, Apps, Intranets & Extranets barrierefrei gestalten
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Alle eingebundenen Inhalte wie PDFs, Videos oder Formulare entsprechend aufbereiten
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Der European Accessibility Act (EAA)
Mit dem EAA sind nun auch viele private Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das betrifft insbesondere:
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E-Commerce- und Dienstleistungsplattformen
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Banken, Mobilitätsdienste, Telekommunikation
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Software, Hardware und Selbstbedienungsterminals
Ziel ist es, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Unser Angebot: Jetzt Barrierefreiheit umsetzen
Falls Sie bisher noch keine Maßnahmen zur Barrierefreiheit ergriffen haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden.
Wir unterstützen Sie mit:
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Technischen Lösungen zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
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Report- und Prüftools zur kontinuierlichen Kontrolle
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Workshops, Schulungen & Beratung zur digitalen Inklusion
Mehr Informationen zum EAA finden Sie hier:
Was bedeuten WCAG, EN 301 549, EAA, BFSG und BITV?
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