Bis wann müssen Websites barrierefrei sein?
Wir würden sagen so bald es geht! Niemand sollte von der digitalen Welt ausgeschlossen sein und jeder Schritt in ein barrierefreies Internet sollte so früh wie möglich getan werden. Rechtlich gibt es allerdings auch Vorgaben:
Auf Bundesebene wurde die EU-Richtlinie bereits im Juli 2018 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und im Mai 2019 in der aktualisierten Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Gemäß BGG müssen öffentliche Stellen des Bundes im digitalen Bereich Websites (inklusive Intranets und Extranets), Apps sowie elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei gestalten. Die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung erstreckt sich auf alle Inhalte, die in den genannten Anwendungen integriert sind, also zum Beispiel auch auf PDF-Dateien, Videos und Grafiken.
Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites bis Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel des EAA ist es, die Zugänglichkeit für rund eine Milliarde Menschen mit Behinderungen zu verbessern, die derzeit digitale Inhalte nicht angemessen nutzen können. Es ist wichtig, sich rechtzeitig vorzubereiten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und eine inklusive Online-Umgebung zu schaffen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Webinhalte gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) aufzubereiten und sicherzustellen, dass Ihre Website für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich ist.
Mehr Informationen zum European Accessibility Act (EAA) finden Sie auch hier: Informationen zum EAA
Nutzen Sie die Zeit bis zum 28.06.2025! Nehmen Sie heute noch mit uns Kontakt auf: Kontaktformular